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Mein Leistungsspektrum für Dienstleister

Mein Sachverstand resultiert aus meiner langjährigen Berufserfahrung in der Krankenpflege! Beachten Sie auch meine Biographie. Resultierend daraus entstand mein Engagement für Pflegebedürftige und deren Angehörige im Häuslichen Bereich. Dabei orientiere ich mich an den Richtlinien zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit der Spitzenverbände der Krankenkassen mit Anlehnung an das SGB XI.

Unvorhergesehene Lebensereignisse, wie zum Beispiel Krankheit oder durch Unfälle herbeigeführte Situationen, können erhebliche Fähigkeitsstörungen in der eigenständigen grundpflegerischen Versorgung, bedeuten. Das heißt, betroffene Menschen sind bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens auf Hilfe angewiesen.

Einstufungsrelevante Kriterien bedürfen ein weites Spektrum an Erfahrung und Know-How in der Krankenpflege um bei der Einstufung eine adäquate Pflegestufe zu erreichen. Das Sozialgesetzbuch in seinem kompletten Umfang, ist ein wesentlicher Bestandteil in der Begutachtungssituation. Gleiches gilt im Haftungsrecht, wenn es darum geht, Pflegefehler zu erkennen.

Ihre Fachkompetenz als Jurist, Mediziner, Sozialpädagoge, Lehrer für Pflegeberufe, Pflegedienstleitung oder Heimleitung, aber auch die Kompetenz spezieller Institutionen wie Berufsverbände, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen (gesetzlich/privat), oder Versicherungen schliesst nicht aus, dass Sie meine Fachkompetenz kooperativ nutzen können.

Sie profitieren von meiner :

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Dokumentenanalyse vorhandener Patientendokumentationen, Krankenakten oder Anamnesen.
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Unabhängige Gegengutachten auch nach SGG § 109 unter Einbeziehung des SGB
und BGB.
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Darstellung pflegerelevanter Prozesse in der Kranken- oder Altenpflege.
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Zur Sicherstellung der ärztlichen Behandlung durch Evaluation des Hilfebedarfes Ihrer Patienten/Kunden in der Häuslichen Versorgung.
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Kostenersparnis durch adäquaten Einsatz aller an der Pflege beteiligten Personen.
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Beratungen, Schulungen, Fortbildungen, Seminare für Mitarbeiter in ambulanten und stationären Einrichtungen oder Interessengruppen, wie z. B. Selbsthilfegruppen.
marker Vorbereitung durch Schulung Ihrer Mitarbeiter bezüglich MDK Begutachtung, Schulung in den Begutachtungsrichtlinienund in der schriftlichen Patientendokumentation.
marker Übernahme von Unterrichtseinheiten im Rahmen der Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern/Innen und Altenpflegern/Innen z.B. im Bereich Gesetzeskunde (SGB), Krankenpflege, Berufskunde (Pflegemodelle), Häusliche Krankenpflege, Intensivmedizinische Pflege, Krankenbeobachtung, Verbandskunde und andere.
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Pflegefachliche Beratung zur Einstufung in die Pflegevericherung nach SGB XI sowie Begutachtung im Rahmen der Überleitpflege bezüglich Krankenhaus/Häusliche Pflege - Häusliche Pflege/Stationäre Einrichtung unter Berücksichtigung von Prävention, Rehabilitation und vohandene Ressourcen.